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Grundrechteprüfung II – Die häufigsten Fehler bei den einzelnen Grundrechten

Die Grundrechte sind klausurrelevant wie kaum ein anderes Gebiet des Öffentlichen Rechts. In diesem Webinar knüpfen wir an den ersten Teil zu den typischen Fehlern in der Grundrechteprüfung an und vertiefen die häufigsten Fehlerquellen bei den einzelnen Grundrechten.

  • Start: 27.07.2026, ab 11:00 Uhr, 120 Minuten
  • Dr. Bianca Petzhold
  • Kostenlose Anmeldung!

Wenn Sie es nicht schaffen an einem Webinar-Termin live teilzunehmen, ist das kein Problem, denn registrierte Teilnehmer erhalten automatisch Zugriff auf den Video-Mitschnitt, der i.d.R. am Folgetag nach dem Webinar verfügbar ist.

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Die Grundrechte sind klausurrelevant wie kaum ein anderes Gebiet des Öffentlichen Rechts. Dennoch zeigen sich in Klausuren und Probeexamensarbeiten immer wieder dieselben Fehler: Schutzbereiche werden ungenau bestimmt, Grundrechte übersehen oder typische Problemstellungen nicht erkannt.

In diesem Webinar knüpfen wir an den ersten Teil zu den typischen Fehlern in der Grundrechteprüfung an und vertiefen die häufigsten Fehlerquellen bei den einzelnen Grundrechten. Anhand zahlreicher Beispiele aus Klausuren und Probeexamensarbeiten werden insbesondere die Berufsfreiheit, die Eigentumsgarantie, die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit sowie die Glaubensfreiheit behandelt.

Schwerpunkte des Webinars sind:

  • Die richtige Auswahl des einschlägigen Grundrechts
  • Typische Fehler bei Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung
  • Die examensrelevanten Besonderheiten der wichtigsten Freiheitsrechte
  • Häufige Klausurfehler und deren Vermeidung

 

Das Webinar richtet sich insbesondere an Studierende der Rechtswissenschaften in der Examensvorbereitung sowie an fortgeschrittene Studierende, die ihre Grundrechtsdogmatik vertiefen und typische Fehlerquellen sicher vermeiden möchten.

 

Ihre Dozentin

Dr. jur. Bianca Petzhold promovierte im internationalen Menschenrechtsschutz an der Universität Münster. Als wissenschaftliche Mitarbeiterin sowie Rechtsanwältin hat sie langjährige praktische und akademische Erfahrung im öffentlichen Recht gesammelt. Darüber hinaus ist sie seit mehreren Jahren im öffentlichen Verwaltungsbereich tätig. Ihre Erfahrung in der juristischen Lehre, der Examensvorbereitung sowie der Klausurkorrektur bringt sie gezielt in die Ausbildung ihrer Kursteilnehmer ein.