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Fortsetzungstermin: Probleme des § 263a StGB in der Fallbearbeitung

In diesem Fortsetzungstermin vertiefst du die examensrelevanten Probleme des § 263a StGB und lernst, die vier Tathandlungsvarianten sicher in der Klausur anzuwenden.

  • Start: 02.02.2026, ab 16:00 Uhr, 90 Minuten
  • Dr. Christian Brand
  • Kostenlose Anmeldung!

Wenn Sie es nicht schaffen an einem Webinar-Termin live teilzunehmen, ist das kein Problem, denn registrierte Teilnehmer erhalten automatisch Zugriff auf den Video-Mitschnitt, der i.d.R. am Folgetag nach dem Webinar verfügbar ist.

Dieses Webinar wird kostenlos angeboten!
Sie müssen sich lediglich anmelden, um sich einen Teilnahmeplatz zu sichern.
KEINE KOSTEN! KEINE VERPFLICHTUNGEN!

Dieser Termin knüpft als Fortsetzung an die vorherige Einheit zu § 263a StGB an und widmet sich vertiefend den zentralen Problemfeldern des Computerbetrugs.

Anhand aktueller Fallgestaltungen werden insbesondere die vier Tathandlungsvarianten des § 263a StGB und deren Auslegung besprochen. Die Behandlung erfolgt stets eingebettet in die konkrete Klausurbearbeitung, sodass du lernst, die dogmatischen Fragen sicher zu erkennen, strukturiert zu prüfen und überzeugend darzustellen.

 

Das erwartet dich:

  • Vertiefung der zentralen Probleme des § 263a StGB
  • Auslegung der vier Tathandlungsvarianten anhand aktueller Fallgestaltungen
  • Einbindung der Problematik in die konkrete Klausurbearbeitung
  • Hinweise zur strukturierten und examensgerechten Darstellung in der Klausur

 

Ihr Dozent

Dr. iur. Christian Brand hat das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen mit der Note „gut" abgeschlossen und hat 2009 mit summa cum laude promoviert. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst war er als Akademischer Rat a.Z. an der Universität Konstanz tätig. Seit 2020 wirkt er als Lehrbeauftragter sowie Dozent in verschiedenen juristischen Repetitorien. Seine Lehr- und Forschungsschwerpunkte liegen im Strafrecht und im Wirtschaftsrecht.