In diesem Fortsetzungstermin vertiefst du die examensrelevanten Probleme des § 263a StGB und lernst, die vier Tathandlungsvarianten sicher in der Klausur anzuwenden.
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KEINE KOSTEN! KEINE VERPFLICHTUNGEN!
Dieser Termin knüpft als Fortsetzung an die vorherige Einheit zu § 263a StGB an und widmet sich vertiefend den zentralen Problemfeldern des Computerbetrugs.
Anhand aktueller Fallgestaltungen werden insbesondere die vier Tathandlungsvarianten des § 263a StGB und deren Auslegung besprochen. Die Behandlung erfolgt stets eingebettet in die konkrete Klausurbearbeitung, sodass du lernst, die dogmatischen Fragen sicher zu erkennen, strukturiert zu prüfen und überzeugend darzustellen.
Dr. iur. Christian Brand hat das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen mit der Note „gut" abgeschlossen und hat 2009 mit summa cum laude promoviert. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst war er als Akademischer Rat a.Z. an der Universität Konstanz tätig. Seit 2020 wirkt er als Lehrbeauftragter sowie Dozent in verschiedenen juristischen Repetitorien. Seine Lehr- und Forschungsschwerpunkte liegen im Strafrecht und im Wirtschaftsrecht.